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Allgemeine Geschäftsbedingung für Containerstellung, sowie Kraftfahrzeuge & Baumaschinen von GS-Abriss/GS-Containerservice.

1 Vertragsabschluss

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen GS-Abriss, Inhaber: Artur Schander, Theodor-FontaneStr.32, 14974 Ludwigsfelde (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten auss
chließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 08:00 UHR bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 03378 51588 20 sowie per E-Mail unter info@gs-abriss.de 1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). 1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1 Sollte der Verkäufer eine Vorkassenzahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande, die Lieferung des Containers erfolgt nach Absprache des Auftraggebers. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit (Ab dem Zeitpunkt der Lieferung) auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 5 Kalendertagen nach Lieferung des Containers zustande kommt, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass der Container nicht abgeholt wird und darüber hinaus für jeden weiteren Tag eine Standzeit Zahlung von 20,00 € netto berechnet wird, dabei sind die Entsorgungskosten für die bestellte Abfallart nicht inbegriffen. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Wenn bei Zahlungsaufforderung der Auftraggeber die Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nicht beglichen hat, fällt monatlich eine Standzeitrechnung auf. Wird die Rechnung ebenfalls nicht beglichen, treten wir nach der ersten Mahnung die Rechnung ab.

2.2 WICHTIG, BITTE BEACHTEN:

INHALT UND MENGE KONTROLIEREN! Kontrollieren Sie vor der Abholung dass keine falschen Abfallarten im Behälter sind. Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Container sind darauf ausgelegt 8.000 KG zu transportieren, dies steht ebenfalls auf den Containern drauf. Falls Sie einen 10m³ Container für z.B. Erde (1m³ = 1.500 KG) oder Bauschutt (1m³ = 1.100 KG) gestellt bekommen, dürfen Sie diese auch nur so befüllen, dass die 8.000 KG nicht übertroffen werden. So vermeiden Sie Nachberechnungen. Bitte auch diese Punkte dringend beachten: A. Für den Stellplatz des Containers ist der Kunde verantwortlich, sowie bei Abholung/Wechsel ist der Kunde dafür verantwortlich dass der Container frei zugänglich ist. 2.3. Bei einer vergeblichen Anfahrt/Nichtabnahme vor Ort fallen folgende Kosten für Sie an Absetzkipper: 120,00 € + 5,50 € Maut zzgl. 19% MwSt. Selbstlader/Abroller: 180,00 € + 7,00 € Maut zzgl. 19% MwSt. B.2. Mindermengenpreise Bei einem 3cbm Container ist der Mindermengenpreis 3cbm.* Bei einem 5cbm Container ist der Mindermengenpreis 5cbm.* Bei einem 7cbm Container ist der Mindermengenpreis 7cbm.* Bei einem 10cbm Container ist der Mindermengenpreis 10cbm.* Bei einem 12cbm Container ist der Mindermengenpreis 12cbm.* Bei einem 20cbm Container ist der Mindermengenpreis 20cbm.* Bei einem 40cbm Container ist der Mindermengenpreis 40cbm.* . *Sonderabfälle ausgeschlossen 2.4. Es kann nicht immer der gewünschte Container geliefert werden, da der Containerbestand täglich wechselt. Deshalb kann es sein, dass Sie z.B. einen 5cbm Container bestellen, aber einen 7cbm Container geliefert bekommen. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an! Tel.: 03378 51588 20 Ein Telefonischer Ansprechpartner ist zwingend erforderlich. Bestellungen vom Wochenende können erst am folgenden Dienstag realisiert werden. Bei Containerstellungen auf öffentlichem Straßenland, muss der Kunde bei der zuständigen Gemeinde eine Sondernutzung beantragen. Die Container können bis zu 5 Werktagen mietfrei aufgestellt werden. Ab dem 6. Tag wird eine Miete von 20,00 € zzgl. 19% MwSt. pro Tag fällig, welche in Form einer Nachzahlung eingefordert wird. Sollte der Container außerdem auf öffentlichem Straßenland stehen, ist der Kunde verpflichtet die Sondernutzung nach 5 Werktagen eigenständig zu verlängern, da sonst die Straßenverkehrsbehörde hohe Gebühren einfordert, die der Kunde zu tragen hat.

3. Preise und Versandkosten

3.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2. Bei einer Entfernung außerhalb Berlin, behalten wir uns vor, eine Entfernungspauschale von 2,00 € netto je Kilometer zu erheben oder ggf. Ihren Auftrag zu Stornieren. Diesbezüglich würde sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

'4. Lieferung & Warenverfügbarkeit

4.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Abholung nach Absprache und Eingang des Rechnungsbetrages. 4.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz zweimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet. 4.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. 4.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Diese wären Vorabzahlung, Barzahlung oder über eine vor Ort Kartenzahlung. 5.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen. 5.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. 5.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. 5.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus. 5.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

7. Sachmängelgewährleistung & Garantie

7.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften. 7.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

8. Haftung

8.1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. 8.2. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 8.3. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. 8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 8.5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 8.6. Einsatzorte auf Grundstücken, insbesondere Baustellen, Hof-, Lagerplätzen sowie auf Gehwegen sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so einzurichten, dass sie mit unseren Fahrzeugen zur Ausführung des Auftrages befahren werden können. Das Befahren erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers; wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten dadurch entstehen, dass ein Einsatzort allgemein oder infolge unzureichender Vorbereitung durch den Auftraggeber nicht befahrbar ist. 8.7. Für Schäden, die bei der Ausführung eines Auftrages entstehen, haften wir und unsere Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur bis zu der Höhe, in der unsere Versicherung entsprechend den abgeschlossenen Versicherungsverträgen Ersatz zu leisten hat. Eine Haftung ist ferner dann ausgeschlossen, wenn der Geschädigte auf andere Weise Ersatz erlangen kann.

9. Leistungsnachweis

9.1. Bei jeder Containerlieferung muss der Auftraggeber selbst oder dessen Mitarbeiter vor Ort sein, um den Lieferschein mit der Abfallart, Vor- und Nachname sowie Datum auszufüllen und zu unterschreiben. 9.2 Der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter muss beim Rangieren des Fahrzeugs den Fahrer unterstützen, sodass eine reibungslose Stellung & Abholung des Containers zustande kommen kann. 9.3 Wenn der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter von 9.1 nicht vor Ort aufzufinden ist, stimmt der Auftraggeber zu, dass ohne Lieferschein die Leistung vollbracht wurde. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

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